|
|
||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Es heißt jetzt "Aischgründer Karpfen g.g.A." (geographisch geschütze Angabe). Da es immer wieder vorkommt, dass andere Herkünfte als Aischgründer Karpfen angeboten werden, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser Missbrauch kann jetzt besser verfolgt und abgestraft werden. Nur wer sich verpflichtet, die vorgegebenen Auflagen einzuhalten, darf "Aischgründer Karpfen g.g.A." verkaufen und nur wer bei solchen Erzeugern einkauft, darf seine Karpfen als "Aischgründer Karpfen" anbieten. Auch der Frankenkarpfen ist g.g.A.-geschützt. Im Gegensatz zum Aischgründer, der nur im Aischgrund erzeugt werden darf (genaue Defintion finden Sie hier), kann der Frankenkarpfen in ganz Franken erzeugt werden. Weitere Info hier.
Am Tag der Franken 2026 hat es unser Aischgründer Karpfen jetzt auch ins Lied der Franken geschafft und zwar in der neuen Strophe über Mittelfranken; dort heißt es: "... Im Aischgrund springt der Karpfen frech, dreht fröhlich seine Runden..."
|
| |
|
|||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||