Etikettierungsvorgaben
Wenn Sie Aischgründer-Karpfen-Produkte und/ oder Frankenkarpfen-Produkte vermarkten, sind Etikettierungsvorschriften einzuhalten. Das entsprechende Informationsblatt können Sie hier herunterladen.
Kennzeichnung/ Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse/Lebensmittel (g.U./ g.g.A.)
Wird ein Erzeugnis aus der EU unter einer geografischen Angabe vermarktet: • müssen der eingetragene Name und das Unionszeichen im selben Sichtfeld erscheinen • können die Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „geschützte geografische Angabe“ erscheinen • können die Abkürzungen „g.U.“ bzw. „g.g.A.“ verwendet werden
NEU: Angabe des verantwortlichen Erzeugers oder Wirtschaftsbeteiligten (VO 2024/1143, Artikel 37): Ab dem 14.05.2026 muss zusätzlich zum eingetragenen Namen und dem Unionszeichen auch der Name des verantwortlichen Erzeugers oder Wirtschaftsbeteiligten im selben Sichtfeld erscheinen.
Hier finden Sie die gesamten Vorgaben.
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