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Aischgründer Karpfen g.g.A. erzeugen

Ganz ohne Formalien geht es leider nicht, aber wir haben versucht, die Formulare so einfach wie möglich zu halten.
Der einfachste Weg für die Registrierung ist die Mitgliedschaft in der Teichgenossenschaft Aischgrund oder der Teichgenossenschaft Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim. Dann ist die Zertifizierung für Sie kostenlos.
Wenn Sie, ohne Mitglied in einer der beiden Teichgenossenschaften zu sein, Erzeuger werden wollen, finden Sie die dafür notwendigen Schritte weiter unten beschrieben.

Wenn Sie sich als Aischgründer-Karpfen-Erzeuger anmelden (registrieren lassen) wollen, füllen Sie bitte das Formular mit den Betriebsangaben aus; das muss nur einmal geschehen.

Formular Betriebsangaben

Checkliste mit den einzuhaltenden Auflagen

Formular Teichliste 2025
Dieses Formular benötigen Sie, um Ihren Aischgründer-Besatz für die Saison 2025/2026 anzumelden.

Formular Notabfischung
Dieses Formular benötigen Sie, wenn z.B. Wassermangel eine Abfischung und Umsetzung erforderlich macht.

 

Und pro Karpfensaison melden Sie nach dem Besatz die Teiche an, in denen Sie den "Aischgründer" erzeugen wollen.
Bitte beachten Sie die Checkliste, die der Teichliste beigefügt ist, sie enthält alle einzuhaltenden Auflagen.
 

Die Teichgenossenschaft Aischgrund ist der Bündeler, d.h. sie verwaltet die Erzeugerinformationen. Deshalb schicken Sie bitte die Formulare "Betriebsangaben" und "Teichliste" ausgefüllt an die Geschäftsstelle der TG Aischgrund.

Hier noch weitere Informationen:
Hier können Sie die Spezifikation des Aischgründer Karpfens herunterladen

hier die inzwischen genehmigte Änderung der Spezifikation

 

Wenn Sie Aischgründer-Karpfen-Produkte vermarkten, sind Etikettierungsvorschriften einzuhalten.
Das entsprechende Informationsblatt können Sie hier herunterladen.


Aischgründer Karpfen erzeugen ohne TG-Mitgliedschaft

Die Verwaltungsgebühr beträgt € 30, damit wird der Betrieb beim Bündeler als angemeldet erfasst und verwaltet. Sie ist an die bündelnde TG zu entrichten.

Das Kontrollverfahren für die Zertifizierung hat der Erzeuger selbst zu beantragen wie auch die Vor-Ort-Kontrollen und er trägt auch die Kosten. Sie sind abhängig vom Kontrollinstitut und liegen bei ca. € 450 zzgl. MwSt/Jahr.

Für die Zertifizierung sind als Kontrollinstitute möglich:

QAL
ABCert
Lacon

Hat der Betrieb das Zertifikat erhalten, informiert er den Bündeler und wird in das Register als AK-Erzeuger aufgenommen und veröffentlicht.

Das Zertifikat ist jährlich neu zu beantragen.

Bündeler ist die Teichgenossenschaft Aischgrund, die Organisation liegt in den Händen von Gisela Dahms, der Geschäftsführerin.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Teichgenossenschaft wegen der Übernahme der Kontrollkosten in den ersten Jahren wesentlich günstiger ist und der Organisationsaufwand entfällt.

 

 

News

 

Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht 2025 (04.12.24)


Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden  (24.10.24)


Teichwirtschaftliches Fortbildungsprogramm 2025 (05.10.24)


Infos zum (nicht mehr so seltenen) Silberreiher (26.09.24)


Aktuelles zum Fischereifond EMFAF  (15.07.24)


Infos zur Naturschutz-Fachkartierung  (31.05.24)


Infos zu AHL (Animal Health Law)  (12.11.23)


(Karpfen-)Gaststätten und Fischgeschäfte


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